RS0084162
Rechtssatz
17.09.1958Zivilrecht
Ein allfälliger Inkassovermerk muß im Indossament enthalten sein. Auch er muß daher durch die Unterschrift räumlich gedeckt sein und kann insbesondere in einem Fall, wo auf das Indossament weitere, nunmehr durchstrichene, Skripturakte folgten, nicht wirksam …