RS0110442
Rechtssatz
1998 – zuletzt 29.01.2008Zivilrecht
1) Akte, die die Gesetzgebung vorbereiten (hier: Ausarbeitung von Regierungsvorlagen durch ein Bundesministerium), unterliegen den Bestimmungen des Amtshaftungsrechts. 2) Aufgrund einer Entscheidung des EGMR, mit welcher eine Konventionsverletzung festgeste …