RS0028111
Rechtssatz
1995 – zuletzt 30.10.1997Zivilrecht
Gegen die eindeutige gesetzliche Regelung, daß im Sachwalterschaftsbestellungsverfahren nur den in § 249 Abs 2 AußStrG genannten, nicht aber auch anderen Personen, wie zB einem Prozeßgegner, ein Rekursrecht zusteht, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bed …