RS0071804
Rechtssatz
1961 – zuletzt 04.02.1986Zivilrecht
Voraussetzung für die Anwendung dieser Gesetzesstelle ist, daß von vornherein auf Grund eines Vertrages feststeht, daß eine Großabnahme stattfindet. Die Vergebung einer Reihe von Einzelaufträgen genügt nicht.