RS0051936
Rechtssatz
08.04.1959Zivilrecht
Eine innerhalb sechzig Tage vor Eröffnung des Ausgleichsverfahrens bewilligte Zwangsverwaltung zur Hereinbringung einer Forderung, für die bereits ein älteres Pfandrecht einverleibt ist, also ein altes Absonderungsrecht besteht, wird durch die Eröffnung des …