RS0077280
Rechtssatz
1977 – zuletzt 07.03.1978Zivilrecht
Da die Ansprüche nach den §§ 81, 82, 86 und 87 UrhG nebeneinander bestehen, soweit die materiellrechtlichen Begründungsvoraussetzungen gegeben sind (ÖBl 1973,139), kann ein Beseitigungsanspruch neben einem Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Entgeltes z …