RS0050304
Rechtssatz
1978 – zuletzt 10.06.1999Zivilrecht
Solange die Frage, ob überhaupt ein Erbhof im Sinne des § 1 AnerbenG in den Nachlaß fällt, nicht klargestellt ist, sei es, daß die Parteien und das Gericht überhaupt nicht daran denken, es liege ein Erbhof vor, sei es, daß diese Frage strittig ist, - besteh …