RS0013256
Rechtssatz
1966 – zuletzt 07.07.2009Zivilrecht
Dem Klagebegehren, die Miteigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum aufzuheben, kann schon deshalb nicht stattgegeben werden, weil auch im Falle des Wohnungseigentums die einzelnen Eigentümer Miteigentümer zu ideellen Teilen der Liegenscha …