RS0000063
Rechtssatz
1954 – zuletzt 08.03.1966Zivilrecht; Strafrecht
Geht aus den Unterlagen (Exekutionstitel, Vorbringen der betreibenden Unterhaltsberechtigten und allenfalls Auskunft nach § 10a EO) nicht hervor, daß der betreibenden Partei Berechtigte vorangehen oder Berechtigte vorhanden sind, die mit ihr gleichen Rang h …