RS0063169
Rechtssatz
1993 – zuletzt 01.12.2005Zivilrecht
Mit der Formulierung "wenn der Erbhof von der Seite seines Elternteiles stammt", ist nicht gemeint, daß der Alleineigentümer von seinen Vorfahren übernommen hat und der wegen seines Vorversterbens an die überlebende Ehefrau mit der Verpflichtung zur Weiterg …