RS0054379
Rechtssatz
1985 – zuletzt 28.10.1987Zivilrecht
Nur dann, wenn bloß die devisenrechtliche Leistungsbewilligung fehlt, ist das Klagebegehren nicht zur Gänze abzuweisen, sondern kann gemäß § 4 Abs 2 DevG auf gerichtlichen Erlag erkannt werden. Ist aber das Verpflichtungsgeschäft, aus dem der Kläger seine A …