RS0060955
Rechtssatz
15.06.1982Zivilrecht
"Schaffender" einer Arbeiterwohnstätte kann nur derjenige sein, der auch als Bauherr in Betracht kommt. Entscheidend hiefür ist vor allem das Risiko der Bauführung. VwGH vom 09.11.1977, 1235, 1236/77; Veröff: AnwBl 1978,319