RS0038575
Rechtssatz
zuletzt 31.08.1976Zivilrecht
Spricht die Judikatur des VwGH für das Vorliegen eines Steuerbefreiungstatbestandes, ebenso die klare, wenn auch unglücklich formulierte Absicht des Gesetzgebers, so hat der Anwalt die in Frage kommende Steuerbefreiung gegenüber dem Finanzamt geltend zu mac …