RS0110169
Rechtssatz
zuletzt 28.04.2026Zivilrecht
Das Strafurteil, das in einem der Vertragsstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ), BGBl III 1997/90, gefällt wurde, ist einem solchen inländischen Urteil gleichzuhalten. Ein solcherart rechtskräftig Verurteilter kann sich nicht darauf beruf …