RS0060563
Rechtssatz
1988 – zuletzt 08.05.1990Zivilrecht
Bei Anmeldungsgewerben wir die Gewerbeberechtigung, nämlich das Recht, das angemeldete Gewerbe auszuüben, durch die Gewerbeanmeldung begründet. Eine Derartige Anmeldung ist sowohl für die Hauptbetriebsstätte als auch für jede weitere Betriebsstätte erforder …