RS0061495
Rechtssatz
1983 – zuletzt 03.12.1991Zivilrecht
Die Ansicht, unter dem "Aufsuchen von Privatpersonen zum Zweck des Sammelns von Bestellungen" könne nur die persönliche Entgegennahme von Bestellungen, nicht aber das Zurücklassen von Bestellkarten, welche der Besteller darnach mit der Post einsendet, verst …