RS0066368
Rechtssatz
1987 – zuletzt 24.11.1993Strafrecht
Eine wissentliche Falschbezeichnung entgegen im ÖLMB darüber bestehenden Bestimmungen setzt voraus, daß der Codex im konkreten Beanstandungspunkt Aussagen über die richtige Bezeichnung trifft. LGStraf Wien, vom 10.02.1986, 13 e Bl 1535/85; Veröff: ern 1986,257