RS0027868
Rechtssatz
1989 – zuletzt 09.05.1990Zivilrecht
Ärzte leisten auch dann höhere Dienste im Sinne des AngG, wenn sie diese unter Anleitung und Aufsicht der ausbildenden Ärzte erbringen. Wer, wie ein Turnusarzt, seine Tätigkeit bereits mit einem Hochschulfachwissen ausgestattet beginnt, leistet jedenfalls h …