RS0089507
Rechtssatz
zuletzt 19.09.1995Zivilrecht
Die dem Arzt in Art 6 der Richtlinie auferlegte Verpflichtung, in zumutbarer Weise dafür zu sorgen, daß standeswidrige Werbung für ihn durch Dritte, insbesondere durch Medien, unterbleibt, ist in gesetzeskonformer Weise dahin auszulegen, daß der Arzt für ei …