RS0115783
Rechtssatz
2001 – zuletzt 25.03.2003Zivilrecht
Das Unterlassen des Antrages nach § 113 Abs 3 letzter Satz BVergG auf Feststellung, dass ein Bieter gar keine "echte Chance" gehabt hat, bezieht sich nur auf die Frage des Kostenersatzes nach § 122 Abs 1 und 2 BVergG, nicht aber auf sonstige Ersatzansprüche …