RS0115784
Rechtssatz
zuletzt 27.06.2001Zivilrecht
Mangels einer Feststellung des Bundesverfassungsamts, dass der jeweilige Kläger als Bieter "keine echte Chance" gehabt hätte, ist es dem Beklagten (= Ausschreibenden) im gerichtlichen Verfahren nicht verwehrt, einzuwenden, dass der Kläger auch bei mängelfre …