RS0129937
Rechtssatz
2014 – zuletzt 28.02.2017Zivilrecht
Die Klausel: „Der persönliche PIN‑Code darf nicht, insbesondere nicht auf der Bezugskarte, notiert werden." findet keine ausreichende sachliche Rechtfertigung für das damit ersichtlich verfolgte Ziel, die Verwendung des Codes durch unbefugte Dritte zu verhi …