RS0050485
Rechtssatz
30.06.1994Zivilrecht
Dem Arbeitnehmer steht es weiterhin frei, sich im Exekutionsverfahren durch Rechtsanwälte vertreten zu lassen und ungeachtet des AufwandersatzG gehören die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Exekutionskosten zu den gesicherten Ansprüchen i …