RS0127297
Rechtssatz
zuletzt 19.10.2011Zivilrecht
Es ist im Sinn der lauterkeitsrechtlichen Judikatur zum Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch vertretbar, aus § 4 AKG die Berechtigung der Arbeiterkammer abzuleiten, ungeachtet § 8 Abs 1 und 2 RAO im Rahmen ihres Interessenvertretungsauftrags auch Nichtmit …