RS0130254
Rechtssatz
27.08.2015Zivilrecht
Werden in einer Ausschreibung über die allgemeinen und besonderen Ernennungserfordernisse hinaus weitere Kriterien festgesetzt, die ursprünglich als erwünscht angesehen werden, und stellt sich nach Einlangen der Bewerbungen heraus, dass keiner der Bewerber …