RS0130638
Rechtssatz
zuletzt 25.02.2016Zivilrecht
Beide Fallgruppen des § 2 Abs 2 BGStG, nämlich Rechtsverhältnisse einschließlich deren Anbahnung und Begründung zum einen und Leistungen außerhalb eines Rechtsverhältnisses zum anderen, setzen für die Anwendbarkeit des BGStG voraus, dass es um den Zugang zu …