RS0106696
Rechtssatz
05.11.1996Zivilrecht
Wenn das BPGG als Bundesgesetz keine Übergangsregelung hinsichtlich ausschließlich landesgesetzlich gewährter Vorleistungen anordnet, so ist die Regelung des Pflegegeldes deswegen noch nicht lückenhaft. Es ist vielmehr deutlich, daß der Bundesgesetzgeber ei …