RS0106770
Rechtssatz
1996 – zuletzt 12.05.2009Zivilrecht
Der Versicherungsträger ist über den inländischen Bereich hinausgehend nicht verpflichtet, durch entsprechende Sozialversicherungsabkommen sicherzustellen, daß Krankenversicherte weltweit, also wo immer sie gerade der Anstaltspflege bedürfen, diese Anstalts …