RS0124835
Rechtssatz
02.06.2009Zivilrecht
Entsendet eine ausländische, rechtlich unselbständige Zweigniederlassung einer österreichischen GmbH ausländische Arbeitnehmer nach Österreich, so ist die Zweigniederlassung nicht als Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich im Sinne der §§ 33d, 33h BUAG zu qual …