RS0022016
Rechtssatz
07.12.1978Zivilrecht
Wird ein Kraftfahrzeug durch einen Kranwagen mit hochgehobener Achse, ohne eigenen Lenker und ohne Einsatz eigener Motorkraft abgeschleppt, werden die Voraussetzungen der Beförderung von im Sinne des § 4 EKHG erfüllt. Für Beschädigungen an derartigen Gütern …