RS0000637
Rechtssatz
07.11.1979Zivilrecht
Der Grundsatz, daß mehrere Ansprüche, die in tatsächlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehen, stets verbunden werden können, kann hinsichtlich des Exekutionsgerichtes Wien, welches als Spezialgericht neben Exekutionssachen ausschließlich zur Entscheidung …