RS0059184
Rechtssatz
30.01.1989Strafrecht
Dem Dolmetsch (Sachverständigen) gebührt auch die Umsatzsteuer von den "sonstigen Kosten" (Barauslagen, insbesondere Reisekosten), mag auch darin bereits ein von ihm entrichteter Umsatzsteuerbetrag enthalten sein, ohne daß es auf eine allfällige (nicht in j …