RS0059666
Rechtssatz
16.12.1986Zivilrecht
§ 17 Abs 1 GehG 1956, sieht eine Vergütung nur für Stunden der tatsächlichen Dienstleitung an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen vor; ein Vergütungsanspruch besteht daher nicht, wenn Sonntagsdienst und Feiertagsdienst nicht geleistet, die durch die Dien …