RS0059578
Rechtssatz
26.01.1967Strafrecht
Wegen des beleidigenden Inhaltes einer Aufsichtsbeschwerde kann nur der Vorsteher des Gerichtes oder der Justizbehörde, bei der die Beschwerde eingebracht wurde, niemals aber der Richter, gegen den die Aufsichtsbeschwerde gerichtet ist, eine Ordnungsstrafe …