RS0086999
Rechtssatz
17.02.1993Strafrecht
Ist eine Maßnahme als Auflage (§§ 19 ff JGG 1988) zulässig, so gilt dies unter den Voraussetzungen der §§ 50, 51 StGB auch für eine Weisung gleichen Inhaltes, soferne damit die Resozialisierung des Rechtsbrechers gefördert werden kann (Leukauf-Steininger, K …