RS0127516
Rechtssatz
06.12.2011Zivilrecht
Hält sich diejenige Person, mit der das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, dienstbedingt im Ausland auf, fingiert das UVG den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes im Sprengel seines Pflegschaftsgerichts, das sich aus den §§ 109, 114 Abs 2 JN ergibt. Vorausset …