RS0134872
Rechtssatz
09.07.2024Zivilrecht
Die Regelung des § 7 Abs 3 Z 2 KBGG bezieht sich ausschließlich auf Nachweise von Untersuchungen, die rechtzeitig, dh innerhalb der in § 7 Abs 2 KBGG vorgesehenen Fristen, vorgenommen wurden. Sie ist nicht anwendbar für einen Nachweis einer außerhalb der Fr …