RS0058116; RS0065476
Rechtssatz
18.11.1975Zivilrecht
Hat der Kläger in erster Instanz Verschuldenshaftung wegen Beschädigung einer Sache geltend gemacht, jedoch keine Tatsachen behauptet, aus welchen darauf geschlossen werden könnte, der Schaden sei beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges eingetreten, und fehlen a …