RS0020124
Rechtssatz
1960 – zuletzt 21.03.2002Zivilrecht
Hat bei einem Autozusammenstoß der Halter des einen Kraftfahrzeuges dem verletzten Insassen des anderen den erlittenen Schaden ersetzt, so kann sein Versicherer, der den Schaden reguliert hat, am Halter des anderen Kraftfahrzeuges Regreß nehmen, wenn der Na …