RS0027672
Rechtssatz
1977 – zuletzt 23.04.1981Zivilrecht
Die Schutzbestimmungen der §§ 99 KFG und 60, 89 StVO verletzt ein Kraftfahrer nicht nur dann, wenn er trotz Dunkelheit vorhandene Beleuchtungseinrichtungen nicht betätigt, sondern auch dann, wenn er schuldhaft die Beleuchtungseinrichtungen seines Kraftfahrz …