RS0070666
Rechtssatz
1982 – zuletzt 30.04.1987Zivilrecht
Die Bestimmung, daß die im Zeitpunkt des Inkrafttreten des MRG (01.01.1982: § 58 Abs 1 MRG) bei Gericht anhängigen Verfahren nach den bisher in Geltung gestandenen Vorschriften "durchzuführen" sind, bedeutet jedenfalls für Verfahren, die im Zeitpunkt des In …