RS0066602
Rechtssatz
13.11.1984Zivilrecht
Eine Vereinbarung, mit der die Benützung einer (nicht registrierten) Marke gestattet und die ausdrückliche Zustimmung erteilt wird, daß diese Marke im Markenregister für den Vertragsgegner eingetragen werden könne, ist im Hinblick darauf, daß die Einräumung …