RS0109977
Rechtssatz
20.05.1998Zivilrecht
Es handelt sich um eine "notwendige" und der Parteiendisposition entzogene Delegierung, durch die gewährleistet werden soll, daß auch nur der Anschein der Befangenheit von Richtern nicht entstehen kann, wenn der geltend gemachte Anspruch (ua) das Verhalten …