RS0054822
Rechtssatz
zuletzt 08.10.2003Zivilrecht
Eine entschuldbare Fehlleistung kann nur angenommen werden, wenn die Fehlleistung nicht als nennenswertes Verschulden gewertet werden kann, also nur sogenannte culpa levissima vorliegt, die sich bei Berücksichtigung der gesamten Arbeitslast im Drange der Ge …