RS0054436
Rechtssatz
14.01.1986Zivilrecht
Durch die Anordnung des Art V Satz 1 der 13.Nov zur DO, wonach bei Personen, deren Dienstverhältnis vor dem 01.07.1980 geendet hatte, auf Grund der dort genannten Bestimmungen der Nov keine Änderung des ruhegenußfähigen Monatsbezuges zum Zweck der Ermittlun …