RS0119233
Rechtssatz
2004 – zuletzt 09.10.2014Zivilrecht
1. Der Umstand, dass der Stifter geschäftsunfähig wurde, bedeutet nicht, dass der Stifter im Sinne des § 33 Abs 1 PSG weggefallen und der Stiftungsvorstand zur Änderung der Stiftungserklärung legitimiert ist. 2. Das subsidiäre Recht des Stiftungsvorstandes …