RS0062515
Rechtssatz
1966 – zuletzt 06.04.2005Zivilrecht
Dem Frachtführer obliegt der Nachweis, dass der Schaden nicht durch die Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers abgewendet werden konnte. Dabei hat der Beklagte aber nicht nur sein eigenes Verschulden, sondern gemäß § 431 HGB auch das seiner Leute zu vert …