RS0113261
Rechtssatz
2000 – zuletzt 06.08.2024Zivilrecht
a) Das Spaltungsgesetz enthält keine Einschränkung auf bestimmte Vermögensgegenstände wie Betriebe oder Teilbetriebe, sodass auch einzelne Waren, Liegenschaften, Rechte oder Beteiligungen, wie auch Schulden übertragen werden können. Ihrem Zweck nach kann di …