RS0052965
Rechtssatz
1985 – zuletzt 20.10.1987Zivilrecht
Der Gebrauch der Bezeichnung Schiführer ("Skiguide") ist weder den Inhabern einer Bergführerbewilligung nach dem BergführerG vorbehalten, noch geeignet, den irrigen Eindruck des Besitzes einer solchen Bergführerbewilligung hervorzurufen oder zu Verwechslung …