RS0039116
Rechtssatz
1962 – zuletzt 04.05.1971Zivilrecht
Ein Feststellungsbegehren, das dazu dient, höhere Entlohnungsansprüche im gegenwärtigen öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis hervorzubringen, fällt in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes, wenn es die Zeit betrifft, in welcher der Kläger noch Vertrag …